Verantwortlich für den Inhalt:
SALLECK + PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater Patentanwalt
Sitz der Partnergesellschaft:
Spardorfer Straße 26 91054 Erlangen Sammelruf: 09131 974799-0 Telefax: 09131 974799-99 E-Mail: kanzlei@salleck.de
Rechtsform, Register: SALLECK + PARTNER ist eine Partnerschaft nach Maßgabe des Partnerschaftsgesetzes, eingetragen im Partnerschaftsregister des AG Fürth, Nummer 21
Ust IdNr.: DE 216246422
Berufshaftpflichtversicherung Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind gem. § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Steuerberater gem. § 42 BOStB, § 52 (1) DVStB, dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte EU-Gebiet sowie die Staaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum.
Patentanwälte sind gem. § 45 Patentanwaltsordnung dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte EU-Gebiet sowie die Staaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum.
Die Kontaktdaten unserer Haftpflichtversicherung lauten wie folgt:
ALLIANZ Versicherungs AG 10900 Berlin
Zuständige Kammern und Aufsichtsbehörden:
Die Rechtsanwälte gehören der Rechtsanwaltskammer Nürnberg an. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Die Steuerberater gehören der Steuerberaterkammer Nürnberg an. Die Steuerberater wurden in der Bundesrepublik Deutschland zum Steuerberater bestellt.
Die Patentanwälte gehören der Patentanwaltskammer München, Tal 29, 80331 München an
Berufliche Regelungen:
BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte FAO - Fachanwaltsordnung RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz BRAGO - Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung CCBE - Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft PatanwO - Patentanwaltsordnung StBerG - Steuerberatungsgesetz StBGebV - Steuerberatergebührenverordnung
Die entsprechenden Bestimmungen finden Sie auf den Internet-Seiten der zugehörigen Kammern:
Rechtsanwaltskammer: www.brak.de Steuerberaterkammer: www.bstbk.de
Die Patentanwaltsordnung ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die Abrechnung unserer Tätigkeit erfolgt bei Beauftragung der Kanzlei SALLECK + PARTNER nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV). Soweit eine Abrechnung nach RVG oder StBGebV nicht erfolgen soll, werden Gebührenvereinbarungen (§ 34 RVG), Vergütungsvereinbarungen (§ 3 a ff. RVG) oder eine Vereinbarung der Vergütung gem. § 4 StBGebV mit dem Mandanten vor Übernahme des Mandates
vereinbart und in Textform bzw. schriftlich niedergelegt.
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandats wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Wir weisen darauf hin, dass zur Vermeidung von Streitigkeiten zwischen der Kanzlei und den Mandanten die Rechtsanwaltskammer Nürnberg eine Schlichtungsstelle eingerichtet hat.
Außerdem kann der Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer Berlin mit der Bitte um Durchführung der Schlichtung angerufen werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der zugrundeliegende Streitwert einen Betrag in Höhe von
€ 15.000,00 nicht überschreitet.
Soweit die Schlichtung bei einer der vorgenannten Stellen beantragt worden ist, kann die zweite Stelle nicht mehr angerufen werden.
Die Steuerberaterkammer Nürnberg sowie die Bundessteuerberaterkammer führt auf Antrag gem. § 76 II Nr. 3 StBGebV bei Streitigkeiten mit den Mandanten ein Vermittlungsverfahren durch.
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